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Spenden, Sponsoring und Crowdfunding

deiner Sparkasse Vorpommern

Spenden, Sponsoring und Crowdfunding

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#teamvorpommern

Förderungen

Förderungen durch meine Sparkasse

Es sind die engagierten Ehrenamtler, die anderen Menschen Zeit schenken und das Leben oft so viel sportlicher, liebenswerter und freundlicher machen. Es ist beeindruckend, wie viele Menschen sich auf diese Weise engagieren. Doch ehrenamtliche Arbeit oder auch die Erhaltung von Kulturdenkmälern können oft nur so gut sein, wie die finanziellen Mittel es erlauben. 

An dieser Stelle leisten wir gern einen Beitrag und unterstützen gemeinwohlorientierte Projekte in unserem Geschäftsgebiet. Ob Sport, kulturelle Vielfalt, Umwelt, praxisnahes Lernern oder das verantwortungsvolle Miteinander in der Stadt und auf dem Land - das Vertrauen unserer Kunden ist unsere Stärke. Sie versetzt uns in die Lage, jährlich weit mehr als 300 Projekte zu unterstützen. Vielen Dank dafür.

Spenden und Sponsoring

Dein Projekt oder Dein Verein braucht die Unterstützung der Sparkasse Vorpommern?

  • Spende, Sponsoring oder PS-Zweckertrag? Stell uns Dein Anliegen vor, gemeinsam suchen wir den passenden Weg.

Crowdfunding mit 99Funken

  • Eine Gemeinschaft kann ungeahnte Kräfte freisetzen.
  • Starte oder unterstütze eine Spendensammelaktion auf unserer Crowdfundingplattform 99Funken.de.
  • Wir helfen dir gern bei der Erstellung deiner 99Funken-Kampagne.

Stiftung

  • Seit 1993 fördert die Stiftung der Sparkasse Vorpommern gemeinnützige Projekte.
  • Neben Kunst, Umwelt und Gesundheit gibt es viele weitere Förderbereiche.
  • Ein Schwerpunkt sind Bildungsprojekte, die junge Menschen und Gründer für ihren Weg in die berufliche Zukunft fit machen.

Aktuelle Themen

Hier gelangst du zu unseren neuesten Blogbeiträgen. Erfahre, welche tollen Projekte realisiert werden konnten, ob ein neuer Spendentopf auf 99Funken startet oder was es sonst Interessantes zum Thema Spenden und Sponsoring gibt.

Förderrichtlinien

Förderrichtlinien

Spenden und Sponsoring
Wer und was kann unterstützt werden?
 
  • Projekt bzw. Projektträger muss im Geschäftsgebiet der Sparkasse Vorpommern angesiedelt sein.
  • Im Vordergrund unserer Förderung stehen Projekte mit hohem gemeinnützigen Charakter im sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen, sportlichen und Umwelt-Bereich.
  • Der Projektträger sollte möglichst eine Kontoverbindung zur Sparkasse Vorpommern unterhalten.
  • Projekte sollten mit dem gesetzlichen Vertreter des Projektträgers abgestimmt und der Antragsteller befugt sein, im Namen des Projektträgers eine Unterstützung zu beantragen.
  • Laufende Personal- und Bewirtschaftungskosten können in der Regel nicht gefördert werden.
  • Politische Parteien, parteinahe Veranstaltungen sowie religiöse Projekte sind nicht förderfähig.
  • Förderanfragen sind ausschließlich über das Online-Portal zu stellen.
  • Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Es erfolgt nach Einreichung der Förderanfrage stets eine Einzelfallentscheidung, über dessen Ergebnis der Projektträger gesondert informiert wird.

 

Spenden:

  • Spenden können nur an steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaften vergeben werden. Gemeinnützige Projektträger müssen einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen können.

 

Sponsoring:

Sponsorings erfolgen unter Beachtung einer möglichst breiten Öffentlichkeitswirkung.

  • Der Projektträger muss gewillt und in der Lage sein, entsprechende Gegenleistungen aktiv zu erbringen. Werden diese nicht oder nicht vollständig erbracht, ist die Sparkasse Vorpommern berechtigt, bereits gezahlte Sponsoringbeträge zurückzufordern oder nicht alle Mittel auszuzahlen.
  • Eine Garantie auf Branchenexklusivität im Bereich der Finanzdienstleistungen, des Versicherungswesens, des Bausparens und der Investmentfondsanlage sollte grundsätzlich gewährleistet werden.
Stiftung

Wer und was kann unterstützt werden?

Die Stiftung fördert ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Projektträger selbst muss ebenfalls gemeinnützig sein und einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen können.

Die Stiftung der Sparkasse Vorpommern stellt ausschließlich Mittel bereit für die Förderung von

  • wissenschaftlichen Projekten einschließlich der Tätigkeit im Geschäftsgebiet gelegener Hochschuleinrichtungen,
  • kultureller und sportlicher Aktivitäten sowie der Kunst,
  • der Heimat- und Brauchtumspflege,
  • des Umweltschutzes,
  • der Gesundheitspflege und der Jugendförderung und
  • der Bildung

 Projekt bzw. Projektträger muss im Geschäftsgebiet der Sparkasse Vorpommern angesiedelt sein.

 Projekte sollten mit dem gesetzlichen Vertreter des Projektträgers abgestimmt und der Antragsteller befugt sein, um Namen des Vereins eine Unterstützung zu beantragen.

 Laufende Personal- und Bewirtschaftungskosten können in der Regel nicht gefördert werden.

 Politische Parteien, parteinahe Veranstaltungen sowie religiöse Projekte sind nicht förderfähig.

 Es können grundsätzlich nur Anträge berücksichtigt werden, die über das Online-Formular beantragt wurden. 

Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Über eine Förderung entscheidet das Kuratorium der Stiftung in einer seiner vierteljährlich stattfindenden Kuratoriumssitzungen.

Checkliste

Checkliste für einen Förderantrag

Welche Informationen bzw. Daten muss ich für die Antragstellung bereithalten?
  • Kontaktdaten und Kontoverbindung des Vereins/Projektträgers
  • Kontaktdaten des Ansprechpartners
  • Kontaktdaten des Vereinsvorstandes
  • bei Vereinen: Anzahl Mitglieder - davon Kinder und Jugendliche
  • ausführliche Projektbeschreibung und -termine
  • Kosten- und Finanzierungsplan (bei Projekten wie Ausstellungen, Veranstaltungen, längerfristig angelegte Projekte)
  • Vorschläge für öffentlichkeitswirksame Einbindung der Sparkasse/Stiftung
  • Bei Sponsoring: Ihr seid bereit, eine lebendige Kooperation mit der Sparkasse einzugehen? Bitte konkrete Vorschläge wie das aussehen kann (Gegenleistungen).
  • bei gemeinnützigen Körperschaften: Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts)
FAQ´s

FAQ´s zum Förderantrag

Wo und wie kann ich Fördermittel (Spenden, Sponsoring, Stiftungsförderungen) für meinen Verein oder mein Projekt beantragen?

Projektförderungen werden über das Online-Formular der Sparkasse und das Online-Formular ihrer Stiftung auf unserer Internetseite beantragt. Formlose Anfragen per E-Mail oder Brief können nicht berücksichtigt werden. Zur Vorbereitung gibt unsere Checkliste Auskunft über Angaben, die wir im Online-Formular von dir abfragen und die du bereithalten solltest.

Welche Arten von Förderungen gibt es bei meiner Sparkasse?

Die Sparkasse fördert Projekte und die Arbeit von gemeinnützigen Einrichtungen über Spenden, Zuwendungen aus dem Zweckertrag der Sparkassenlotterie der Ostdeutschen Sparkassen (PS-Zweckertrag) und Sponsorings.

Daneben gibt es die Stiftung der Sparkasse Vorpommern, die ausschließlich Spenden ausreichen und eigene Veranstaltungen durchführen kann.

 Mit www.99funken.de/sparkasse/vorpommern stellt die Sparkasse Vorpommern eine Crowdfunding-Plattform zur Verfügung, über die ebenfalls gemeinwohlorientierte Projekte finanziert werden können. Das Besondere beim Crowdfunding ist, dass eine Vielzahl an Menschen – die Crowd, zu deutsch: der Schwarm – finanziell ein Projekt unterstützen und durch diese Schwarmfinanzierung das Vorhaben gemeinsam ermöglichen.

Was ist der Unterschied zwischen Spende und Sponsoring?

Spenden

sind freiwillige, unentgeltliche Leistungen in Form von Geld- oder Sachspenden. Unentgeltliche Leistung bedeutet, dass keine konkreten Gegenleistungen vom Empfänger erbracht werden. Die Verwendung muss gemeinnützig sein.

Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und Institutionen sowie Kommunen, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.

Sponsoring

bedeutet die Bereitstellung von Geld-, Sachmitteln oder Dienstleistungen zur Förderung von Personen, Gruppen, Vereinen oder Organisationen. Im Unterschied zur Spende werden vom Sponsor konkrete Gegenleistungen erwartet und festgelegt. Basis dafür bilden konkrete vertragliche Regelungen zwischen den beteiligten Partnern.

Wer ist antragsberechtigt?
Vereine (gemeinnützig und nicht gemeinnützig), gemeinnützige Einrichtungen und Institutionen, Kommunen sowie Unternehmen und in Einzelfällen Privatpersonen.

Welche Projekte können von meiner Sparkasse und ihrer Stiftung gefördert werden? Was muss ich bei meiner Förderanfrage beachten?

Dies kannst du in unseren Förderleitlinien der Sparkasse, Förderleitlinien der Stiftung und in der Checkliste nachlesen.

Kann mein bereits gestartetes bzw. laufendes Projekt durch die Sparkasse oder ihre Stiftung gefördert werden?

Nein, leider können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben.

Kann ich eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) via E-Mail verschicken?

Wenn du eine Spende von uns erhalten hast, brauchen wir die Spendenbescheinigung im Original per Post.

Kann ich Unterstützung für mein privates Projekt erhalten?

Die Sparkasse und ihre Stiftung können nicht alle Projekte unterstützen. Deshalb konzentrieren wir uns in der Regel auf Projekte, die einer Vielzahl von Menschen zu Gute kommen. Für Projekte, die von Privatpersonen durchgeführt werden und dem Gemeinwohl dienen (nicht nur einzelnen Personen), bieten wir unsere Crowdfunding-Plattform 99Funken zum Einwerben finanzieller Mittel an.

Welche Bedingungen muss mein Projekt erfüllen, damit es durch Crowdfunding unterstützt wird?

Für 99Funken gibt es gesonderte Richtlinien. Alles Wissenswertes erfährst Du hier FAQ (99funken.de)

Kontakt

Kontakt

Kontakt zum Thema Spenden, Sponsoring, Stiftung und 99Funken

Annett Müller

Telefon: 03834 557-3912

E-Mail: annett.mueller@spk-vorpommern.de

An der Sparkasse 1
17489 Greifswald

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