Förderungen durch meine Sparkasse
Es sind die engagierten Ehrenamtler, die anderen Menschen Zeit schenken und das Leben oft so viel sportlicher, liebenswerter und freundlicher machen. Es ist beeindruckend, wie viele Menschen sich auf diese Weise engagieren. Doch ehrenamtliche Arbeit oder auch die Erhaltung von Kulturdenkmälern können oft nur so gut sein, wie die finanziellen Mittel es erlauben.
An dieser Stelle leisten wir gern einen Beitrag und unterstützen gemeinwohlorientierte Projekte in unserem Geschäftsgebiet. Ob Sport, kulturelle Vielfalt, Umwelt, praxisnahes Lernern oder das verantwortungsvolle Miteinander in der Stadt und auf dem Land - das Vertrauen unserer Kunden ist unsere Stärke. Sie versetzt uns in die Lage, jährlich weit mehr als 300 Projekte zu unterstützen. Vielen Dank dafür.
Dein Projekt oder Dein Verein braucht die Unterstützung der Sparkasse Vorpommern?
Aktuelle Themen
Hier gelangst du zu unseren neuesten Blogbeiträgen. Erfahre, welche tollen Projekte realisiert werden konnten, ob ein neuer Spendentopf auf 99Funken startet oder was es sonst Interessantes zum Thema Spenden und Sponsoring gibt.
Förderrichtlinien
Sponsorings erfolgen unter Beachtung einer möglichst breiten Öffentlichkeitswirkung.
Die Stiftung fördert ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Projektträger selbst muss ebenfalls gemeinnützig sein und einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen können.
Die Stiftung der Sparkasse Vorpommern stellt ausschließlich Mittel bereit für die Förderung von
Projekt bzw. Projektträger muss im Geschäftsgebiet der Sparkasse Vorpommern angesiedelt sein.
Projekte sollten mit dem gesetzlichen Vertreter des Projektträgers abgestimmt und der Antragsteller befugt sein, um Namen des Vereins eine Unterstützung zu beantragen.
Laufende Personal- und Bewirtschaftungskosten können in der Regel nicht gefördert werden.
Politische Parteien, parteinahe Veranstaltungen sowie religiöse Projekte sind nicht förderfähig.
Es können grundsätzlich nur Anträge berücksichtigt werden, die über das Online-Formular beantragt wurden.
Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Über eine Förderung entscheidet das Kuratorium der Stiftung in einer seiner vierteljährlich stattfindenden Kuratoriumssitzungen.
Checkliste für einen Förderantrag
FAQ´s zum Förderantrag
Projektförderungen werden über das Online-Formular der Sparkasse und das Online-Formular ihrer Stiftung auf unserer Internetseite beantragt. Formlose Anfragen per E-Mail oder Brief können nicht berücksichtigt werden. Zur Vorbereitung gibt unsere Checkliste Auskunft über Angaben, die wir im Online-Formular von dir abfragen und die du bereithalten solltest.
Die Sparkasse fördert Projekte und die Arbeit von gemeinnützigen Einrichtungen über Spenden, Zuwendungen aus dem Zweckertrag der Sparkassenlotterie der Ostdeutschen Sparkassen (PS-Zweckertrag) und Sponsorings.
Daneben gibt es die Stiftung der Sparkasse Vorpommern, die ausschließlich Spenden ausreichen und eigene Veranstaltungen durchführen kann.
Mit www.99funken.de/sparkasse/vorpommern stellt die Sparkasse Vorpommern eine Crowdfunding-Plattform zur Verfügung, über die ebenfalls gemeinwohlorientierte Projekte finanziert werden können. Das Besondere beim Crowdfunding ist, dass eine Vielzahl an Menschen – die Crowd, zu deutsch: der Schwarm – finanziell ein Projekt unterstützen und durch diese Schwarmfinanzierung das Vorhaben gemeinsam ermöglichen.
sind freiwillige, unentgeltliche Leistungen in Form von Geld- oder Sachspenden. Unentgeltliche Leistung bedeutet, dass keine konkreten Gegenleistungen vom Empfänger erbracht werden. Die Verwendung muss gemeinnützig sein.
Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinnützige Vereine, Einrichtungen und Institutionen sowie Kommunen, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.
bedeutet die Bereitstellung von Geld-, Sachmitteln oder Dienstleistungen zur Förderung von Personen, Gruppen, Vereinen oder Organisationen. Im Unterschied zur Spende werden vom Sponsor konkrete Gegenleistungen erwartet und festgelegt. Basis dafür bilden konkrete vertragliche Regelungen zwischen den beteiligten Partnern.
Wer ist antragsberechtigt?
Vereine (gemeinnützig und nicht gemeinnützig), gemeinnützige Einrichtungen und Institutionen, Kommunen sowie Unternehmen und in Einzelfällen Privatpersonen.
Dies kannst du in unseren Förderleitlinien der Sparkasse, Förderleitlinien der Stiftung und in der Checkliste nachlesen.
Nein, leider können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben.
Wenn du eine Spende von uns erhalten hast, brauchen wir die Spendenbescheinigung im Original per Post.
Die Sparkasse und ihre Stiftung können nicht alle Projekte unterstützen. Deshalb konzentrieren wir uns in der Regel auf Projekte, die einer Vielzahl von Menschen zu Gute kommen. Für Projekte, die von Privatpersonen durchgeführt werden und dem Gemeinwohl dienen (nicht nur einzelnen Personen), bieten wir unsere Crowdfunding-Plattform 99Funken zum Einwerben finanzieller Mittel an.
Für 99Funken gibt es gesonderte Richtlinien. Alles Wissenswertes erfährst Du hier FAQ (99funken.de)
Kontakt
Telefon: 03834 557-3912
E-Mail: annett.mueller@spk-vorpommern.de
An der Sparkasse 1
17489 Greifswald
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