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Haftung und Rechtshinweise

Haftung und Rechts­hinweise

Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Angaben und Informationen dienen ausschließlich Ihrer Information und ersetzen eine persönliche Beratung nicht. Ihre Sparkasse übernimmt keine Gewähr für die Richtig­keit, Voll­ständig­keit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Inhalte. Für Internet-Seiten Dritter, auf die Ihre Sparkasse per Hyperlink verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verant­wortung.

Zeit­versetzte Informationen

Kurse, Nachrichten und sonstige Markt- und Börsen­informationen werden auf den Internet-Seiten Ihrer Sparkasse mindestens 15 Minuten zeit­verzögert angezeigt, sofern nichts anderes angegeben ist.

Keine Anlage­beratung

Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Informationen und Aussagen sind nicht als Angebot zum Abschluss eines Beratungs­vertrages zu verstehen. Für eine persönliche Beratung setzen Sie sich bitte mit einem Sparkassen-Mitarbeiter in Verbindung.

Zustimmungen zur Prospekt­verwendung

Der Sparkasse Vorpommern liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 Prospektverordnung (PVO) angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Information zum schriftlichen Plan gem. EU Benchmark-Verordnung

Die Sparkasse verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU)
2016/1011 (sogenannte Referenzwert-Verordnung) über einen
robusten,schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter
Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.

Ausschluss rechts­verbindlicher Erklärungen / Vertraulichkeit

Rechtsverbindliche Erklärungen (zum Beispiel Überweisungen, Wert­papier­order, Karten­sperren, Belastungs­buchungen aus Last­schriften) können Sie nicht per E-Mail, sondern ausschließlich übers Online-Banking, per Telefon oder auf herkömmlichem Wege abgeben. Dies gilt nicht für den Widerruf von Vertrags­erklärungen, wenn in gesetzlichen Vorschriften oder den Vertrags­formularen Ihrer Sparkasse auch der Widerruf in Textform (zum Beispiel E-Mail) vorgesehen ist.

Außerhalb der als geschützt gekenn­zeichneten Internet-Seiten ist die Vertraulich­keit der per E-Mail übermittelten Daten nicht sicher­gestellt.

Adressaten­kreis dieses Internet-Auftritts

Dieser Internet-Auftritt richtet sich ausschließlich an Personen mit einem Wohn­sitz in der Bundes­republik Deutschland. Erfüllungs­ort für alle Leistungen aus mit der Sparkasse geschlossenen Verträgen ist der Haupt­sitz der Sparkasse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundes­republik Deutschland.

Urheber­rechte

Inhalt und Struktur dieses Internet-Auftritts sind urheber­rechtlich geschützt. Die Verviel­fältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Text­teilen oder Bild­material bedarf der vorherigen Zustimmung. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktiona­litäten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen. Er erwirbt keinerlei Rechte an den Inhalten oder Programmen. Wird Software zum Download angeboten, beschränkt sich die Nutzungs­berechtigung des Nutzers auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung des Internet-Auftritts.

Links auf die Internet-Seiten Ihrer Sparkasse sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig. Ihre Sparkasse übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu diesem Internet-Auftritt in Web-Seiten Dritter.

Marken und Logos

Die in diesem Internet-Auftritt verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung zu nutzen.

Bereitstellung der Vergleichskriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite

Filialnetz und Geldautomatennetz

Basis­konto

Das Basis­konto ist ein Zahlungs­konto mit grund­legenden Funktionen auf Gut­haben­basis. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Basis­konto sowie ein Antrags­formular.

Konten­wechsel­hilfe

Hier finden Sie die aktuelle Verbraucher­information zur Konten­wechsel­hilfe. Gern über­nimmt Ihre Sparkasse als empfangender Zahlungs­dienstleister die Benachrichtigung Ihrer Zahlungs­verkehrs­partner. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Berater vor
Ort.

Beschwerde­management-Grund­sätze der Sparkasse

Ihre Sparkasse hat eine Beschwerde­stelle eingerichtet und Maß­nahmen zum Beschwerde­management vorgesehen. Hier finden Sie die Beschwerde­management-Grund­sätze im PDF-Format.

Berichte

Berichte

Jahresabschluss

für das Jahr 2019

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Offenlegungsbericht

Der Offenlegungsbericht enthält die nach der Solvabilitätsverordnung erforderlichen Angaben für das Jahr 2019.

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Nichtfinanzieller Bericht

DNK-Erklärung zur Nutzung als nicht finanzielle Erklärung im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes

"Die gesetzliche Pflicht, den nichtfinanziellen Bericht öffentlich zugänglich zu machen, erfüllt die Sparkasse Vorpommern durch Offenlegung zusammen mit dem Lagebericht im elektronischen Bundesanzeiger."

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Informationen zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen sowie erreichten Ausführungsqualität

   

„TOP-5 Reporting“

Hier finden Sie für alle aus­geführten Kundenaufträge und jede Kategorie von Finanzinstrumenten die fünf Ausführung­splätze, die ausgehend vom Handels­­volumen im Vor­jahr am wichtigsten waren.

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„Qualitätsbericht“

Hier finden Sie für jede Kategorie von Finanzinstrumenten eine Zusammen­fassung der Aus­wertung und Schluss­folgerungen aus der genauen Über­wachung der erreichten Ausführungs­qualität für die Ausführungs­plätze, auf denen alle Kunden­aufträge im Vor­jahr ausgeführt wurden.

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Nachhaltigkeit

Informationen über nachhaltigkeistbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor  
Nachhaltigkeit in der Anlageberatung PDF-Dokument ansehen
Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung PDF-Dokument ansehen
Preise und Leistungen

Preise und Leistungen

In diesem Abschnitt finden Sie den aktuellen Preis­aushang und das Preis- und Leistungs­verzeichnis sowie weitere grundlegende Informationen der Sparkasse Vorpommern im PDF-Format. Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kosten­frei bei Adobe herunter­laden können.

Preisaushang

Der Preisaushang enthält grundlegende Angaben zu den Preisen im Privatkundengeschäft.

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Preis- und Leistungsverzeichnis

Das Preis- und Leistungsverzeichnis enthält sonstige Produkte und Dienstleistungen.

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Glossar

Hier finden Sie eine Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste.

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Entgeltinformation gemäß Zahlungskontengesetz ZKG

   
Entgeltinformationen Internetkonto PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformationen IndividualKonto PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformationen InklusivKonto PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformationen StartKonto PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformationen Jugendgirokonto bis 18. Geburtstag PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformationen Jugendgirokonto ab 18. Geburtstag PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformationen BasisKonto PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformationen Klassenkonto PDF-Dokument ansehen
Online-Antrag

Online-Antrag

Antrags­verfahren

In diesem Internet-Auftritt erhalten Sie neben ausführlichen Informationen und Entscheidungs­hilfen auch die Möglichkeit des Online-Antrags. Es gibt bis zu drei unterschiedliche Antrags­verfahren. Sie wählen – je nach Produkt – zwischen den Verfahren PIN/TAN, E-Mail und Ausdruck des Antrages. Entscheiden Sie selbst, welches dieser Verfahren Sie nutzen möchten. Im Folgenden erhalten Sie ergänzende Hinweise zu den Antrags­verfahren.

PIN/TAN

Voraussetzung zur Nutzung des PIN/TAN-Verfahrens ist, dass Sie bereits Online-Banking-Kunde sind. Bei diesem Verfahren gelangen Sie zunächst auf die Start­seite des Online-Bankings. Durch Eingabe Ihres Anmelde­namens und Ihrer PIN auf der Start­seite legitimieren Sie sich. Anschließend füllen Sie bitte online das entsprechende Antrags­formular aus. Nach Angabe der Antrags­daten werden Ihnen diese noch einmal zur Kontrolle auf einer Übersichts­seite angezeigt. Danach bestätigen Sie bitte die Antrags­daten durch Eingabe der angeforderten TAN.

E-Mail

Auch bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antrags­formular aus. Die eingegebenen Antrags­daten werden Ihnen daraufhin zur Kontrolle auf einer Übersichts­seite angezeigt. Danach senden Sie die Antrags­daten bitte per E-Mail an Ihre Sparkasse.

Ausdruck

Bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antrags­formular aus. Nach Angabe der Antrags­daten werden Ihnen diese noch einmal in einer Druck­vorschau zur Kontrolle angezeigt. Danach drucken Sie den Antrag aus und übermitteln diesen per Post oder Fax.

Annahme­erklärung

Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihnen eine Annahme­erklärung der Sparkasse zugeht. Dies gilt nicht, wenn weiter­gehende Form-Erfordernisse Ihre persönliche Unterschrift erforderlich machen.

Prüfung von Eingabe­fehlern

Die Kunden­angaben werden innerhalb des Antrags­formulars online auf Vollstän­digkeit und fehler­hafte Eingaben geprüft. Darüber hinaus werden die Antrags­daten noch einmal in einer Übersicht zur Kontrolle angezeigt, um gegebenen­falls Korrekturen vornehmen zu können.

Verschlüsselung der Antrags­daten

Alle Antrags­daten werden über das Internet sicher übermittelt. Ihre Sparkasse verwendet hierzu ein Übertragungs­verfahren, das auf dem SSL-Protokoll basiert. Durch den Einsatz des SSL-Protokolls wird der gesamte Daten­verkehr zwischen Ihrem Browser und dem Server der Sparkasse verschlüsselt. Somit werden Ihre Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt.

Speicherung der Antrags­daten

Die Antrags­daten werden bei Ihrer Sparkasse in elektronischer Form gespeichert. Zusätzlich erhalten Sie Ihre Verträge in Kopie zugeschickt. Auf Nach­frage erhalten Sie Einsicht in diese Daten.

Sprachen

Die Antrags­unterlagen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.

Sicherungssystem

Sicherungs­system

Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchst­mögliche Gewinne zu erwirt­schaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausge­schlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierig­keiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein instituts­bezogenes Sicherungs­system. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagen­sicherungs­system nach dem Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG) anerkannt.

starker Haftungs­verbund

Das System besteht aus 13 Sicherungs­ein­richtungen:

  • den Sparkassen­stützungs­fonds der regionalen Sparkassen- und Giro­verbände,
  • dem Sicherungs­fonds der Landes­bausparkassen und
  • der Sicherungs­reserve der Landes­banken und Giro­zentralen.

Seit der Gründung des Sicherungs­systems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitglieds­institut zu einer Insolvenz gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder darauf fällige Zinsen verloren.

Umsetzung der EU-Richtlinie

Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungs­system an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagen­sicherungs­system nach dem EinSiG anerkennen lassen.

freiwillige Instituts­sicherung

Das wichtigste Ziel des Sicherungs­systems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierig­keiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagen­sicherungs­fall vermieden und die Geschäfts­beziehung zum Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden.

gesetzliche Einlagen­sicherung

Das instituts­bezogene Sicherungs­system der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagen­sicherungs­system nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagen­sicherung hat der Kunde gegen das Sicherungs­system einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.

Im Detail

Hier finden Sie weitere Informationen zum Sicherungs­system der Sparkassen-Finanzgruppe.

Informations­bogen

Einmal im Jahr bekommen Sie den „Informations­bogen für den Einleger“ – entsprechend der gesetzlichen Vor­gabe. Hier können Sie das Dokument herunter­laden.

Benchmark-Verordnung

Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)

Die Sparkasse Vorpommern verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.

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