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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Je komplexer das eigene Aufgabengebiet, desto wahrscheinlicher ist es, früher oder später einmal auf die professionelle Hilfe seines Haftpflichtversicherers angewiesen zu sein. Wenn Sie für einen Vermö­gens­­schaden zur Verantwortung gezogen werden, können Sie sich auf den vollen Schutz verlassen.

Wozu eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
  • Sie schützt Betriebe, Freiberufler und Selbständige vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzverpflichtungen.
  • Erfahrenen Fachjuristen prüfen, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
  • Wir begleichen schnell und diskret berechtigte Schaden­ersatz­ansprüche, die gegen Sie geltend gemacht werden.
Was deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?
  • Kostenübernahme bei Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Kostenübernahme bei Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter
  • Kostenübernahme bei Betrugsschäden (Betrug durch Dritte)
  • Kostenübernahme bei Vermögensschäden durch falsche Beratung oder das Versäumen einer Frist
Wer braucht's?
  • Rechtsanwalt: Als Rechtsanwalt versäumen Sie es, den Eigen­tümer eines Gewerbegrundstücks darauf hinzuweisen, dass Ersatzansprüche gegen den Pächter sechs Monate nach Räumung des Grundstücks verjähren (§ 558 BGB).
    Schaden: 500.000 Euro durch Überschreitung der Verjährungsfrist
     
  • Gutachter: Als Gutachter werden Sie mit der Überprüfung einer Flachdachsanierung beauftragt. Aus Versehen werden in Ihrem Büro jedoch die Ergebnisse mit denen einer anderen Begut­achtung verwechselt. Die Folge: Die im „falschen“ Gutachten empfohlene Flach­­dach­sanierung wird durchgeführt, obwohl sie eigentlich nicht erforderlich war. Ihr
    Auftrag­geber verlangt von Ihnen die Begleichung der Sanierungskosten.
    Schaden: 130.000 Euro für irrtümlich durchgeführte Reparaturarbeiten
     
  • Unternehmensberater: Als Unternehmensberater nehmen Sie für einen Apotheker, der sich neu niederlassen will, eine Standortanalyse vor. Sie teilen ihm mit, dass sich aufgrund der Größe des Ortes eine Apotheke betriebswirtschaftlich rechnet. Dabei haben Sie jedoch übersehen, dass im selben Ort die Gründung einer Apotheke in Ver­bin­dung mit einem neuen Ärztezentrum bereits geplant war. Da Sie dies hätten wissen müssen, werden Sie vom Apotheker für seine später nachweisbaren Umsatzverluste in Anspruch genommen.
    Schaden: 255.000 Euro für die zu erwartenden Umsatzverluste
     
  • Immobilienmakler: Als Immobilienmakler haben Sie eine fehler­hafte Auskunft über den Verkehrswert einer Immobilie erteilt. Als der Käufer dies bemerkt, verlangt er den zu viel gezahlten Betrag von Ihnen zurück.
    Schaden: 255.000 Euro für die zu erwartenden Umsatzverluste
     
  • Werbeagentur: Für die groß angelegte Werbeaktion eines überregional tätigen Unternehmens hat Ihre Werbeagentur eine Anzeigenserie gestaltet. Nachdem der Auftraggeber die ihm vorgelegten
    Entwürfe genehmigt hat, wird jedoch ein falsches Motiv von einem Ihrer Mitarbeiter an die Anzeigenredaktionen weitergegeben.
    Schaden: 220.000 Euro für die Neuschaltung der Anzeigen
     
  • Hausverwalter: Sie sind Hausverwalter einer größeren Wohn­anlage. Ein Fehler in Ihrer Buchhaltung führt dazu, dass Sie das Ausstehen von Miet­for­derungen unbeachtet lassen. Als Sie die
    Miet­zahl­ungen endlich beibringen wollen, sind die betroffenen Mieter schon ausgezogen und nicht mehr zu ermitteln.
    Schaden: 90.000 Euro aufgrund entgangener Mieteinnahmen
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