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SEPA-Lastschrift

Einfache Geldeinzüge

Europaweit gültig

Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Rechnungsbeträge in Deutschland und anderen SEPA-Teilnehmerstaaten einziehen – vorausgesetzt, Sie haben ein SEPA-Lastschriftmandat des oder der Zahlungspflichtigen. Ihre Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner können so  Rechnungen einfach und bequem bezahlen. Und Sie gehen sicher, dass das Geld pünktlich auf Ihrem Geschäftskonto ankommt.

Eindeutige Identifikation

Anhand eindeutiger Merkmale wird jedes SEPA-Last­schrift­mandat identifiziert.

SEPA-Lastschriftmandat erforderlich

Zahlungs­empfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen von Ihnen ein SEPA-Lastschrift­mandat. Sie ermächtigen den Zahlungs­empfänger, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Gleich­zeitig weisen Sie Ihre Sparkasse oder Bank an, die Lastschrift einzulösen.

Leichter planen

Mit dem konkreten Fällig­keits­datum bei SEPA-Lastschriften wissen Sie genau, an welchem Tag Ihr Konto belastet wird und können für ausreichend Guthaben sorgen.

Achtwöchige Erstattungsfrist

Der Erstattungs­anspruch für den Zahlungs­pflichtigen beträgt bei der SEPA-Basis-Lastschrift acht Wochen nach dem Zeit­punkt der Konto­belastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rück­gabe­zeit bis zu 13 Monate.

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