Jährlich zum 1. März verlieren die Versicherungskennzeichen und -plaketten für Mopeds, E-Scooter und weitere Kleinfahrzeuge ihre Gültigkeit. Denken Sie daher rechtzeitig daran, Ihr neues Kennzeichen bei Ihrer Sparkasse anzufordern. Wenn Sie erst später in die neue Saison starten, zahlen Sie natürlich nur für den versicherten Zeitraum. Denn Sicherheit ist auch auf zwei Rädern das höchste Gut.
Auch für Halterinnen und Halter eines Rollers oder Mopeds schreibt der Gesetzgeber eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Im Falle eines Unfalls übernimmt diese für Sie und alle berechtigten Fahrerinnen und Fahrer die Ansprüche geschädigter Dritter. Sie ist für alle Kleinkrafträder bis zu einem maximalen Hubraum von 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h geeignet.
Pedelecs und E-Bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Ab 250 W und bis 45 km/h brauchen Sie allerdings einen Versicherungsschutz. Im Übrigen sind für den Straßenverkehr zugelassene E-Scooter ebenfalls versicherungspflichtig.
Bei Mopeds und E-Scootern gilt das farbige Kennzeichen als sichtbarer Nachweis, dass man versichert ist. Jedes Jahr gibt es eine neue Farbe, damit die Polizei gleich sieht, ob vor ihr ein Fahrzeug mit einem aktuellen Versicherungsschutz fährt. Das Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jahres.
Nein, diese Versicherungen verlängert sich nicht automatisch. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Verfallspolice. Und das liegt vor allem daran, dass die Versicherung an das Versicherungskennzeichen geknüpft ist. So müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Versicherung abschließen und Ihr neues Versicherungskennzeichen oder Ihre Versicherungsplakette am Roller / E-Scooter anbringen. Damit zeigen Sie dann, dass Ihr Moped, Mofa oder Roller für die Teilnahme am Straßenverkehr richtig versichert ist.
Das Verkehrsjahr beginnt immer am 1. März und endet am 28./29. Februar des nächsten Jahres. Wer später sein Nummernschild holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen beispielsweise erst ab Mai benötigen, zahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.
Ja, auch Minderjährige können einen Mopedvertrag abschließen. Juristisch fällt das unter den Begriff des Taschengeldparagraphen.
Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Sie sollten sich sicherheitshalber vor Reiseantritt erkundigen, welche Bestimmungen für das Fahren mit E-Scootern im Reiseland gelten.
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