
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Bis zu 40 Euro im Monat kann es von Chefin oder Chef geben. Meist genügt ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag: Stehen Ihnen VL zu, können Sie es dort nachlesen. Finden Sie dazu keine Informationen, gehen Sie auf Ihre Personalabteilung zu. Der Anlagezeitraum aller mit VL geförderten Geldanlagen beträgt sieben Jahre: Sechs Jahre lang zahlen Sie ein, maximal ein Jahr ruht das Gesparte. Dann können Sie über Ihr Geld verfügen.
Für die meisten Arbeitenden gibt es mehrere Möglichkeiten, mithilfe von VL Vermögen anzusparen: Sparpläne für Aktienfonds und Bausparverträge. Sie haben die freie Wahl. Bietet Ihr Unternehmen VL an, dürfen Sie selbst entscheiden, wie Sie diese verwenden möchten.
Geldanlage | Vorteil | Nachteil |
Fondssparplan | Chance auf höhere Rendite; hohe staatliche Förderung | Erhöhtes Risiko aufgrund von Kursschwankungen |
Bausparvertrag | Absicherung gegen steigende Zinsen | Niedrige Zinsen während Ansparphase |
Vom Staat gibt es die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Die Prämie beträgt zwischen 43 Euro und 80 Euro pro Jahr. In welcher Höhe der Staat fördert, kommt auf den Verwendungszweck an. Und darauf, wie hoch Ihr Einkommen ist. Um Förderung zu erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreiten. Hinweis: Ihr Bruttoeinkommen kann deutlich über der sogenannten Einkommensgrenze liegen. Relevant für die Förderung von VL ist lediglich Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Höhe dieses Einkommens entnehmen Sie Ihrem Steuerbescheid. Sind Sie nur beschränkt steuerpflichtig, gelten die Einkommensgrenzen für Sie nicht.
Geldanlage | Prämie vom Staat | Einkommensgrenze | Jährliche Förderungshöhe |
Fondssparplan | Arbeitnehmersparzulage | 40.000 Euro (Single) 80.000 Euro (Ehepaar) | Max. 80 Euro/Person |
Bausparvertrag | Arbeitnehmersparzulage | 40.000 Euro (Single) 80.000 Euro (Ehepaar) | Max. 43 Euro/Person |
Für Mitarbeitende in der Metall- und Elektroindustrie sind altersvermögenswirksame Leistungen Teil des Tarifvertrags. Für sie besteht die Möglichkeit, für die Altersvorsorge zu sparen – je nach Festlegung des Arbeitgebers zum Beispiel in Form einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder eines privaten Riester-Vertrags. Im Rahmen der AVWL sind auch die Beiträge einheitlich geregelt.
Wer vom Eigenheim träumt, kann außerdem die sogenannte Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Auch hier wird regelmäßig in einen Bausparvertrag eingezahlt – und es gibt zusätzliche Förderungen vom Staat.
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