Seit April 2024 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für Echtzeitüberweisungen. Sie sollen die Zahlungen noch schneller, sicherer und einfacher machen – und europaweit einheitliche Standards schaffen. Ab dem 5. Oktober 2025 werden diese Vorgaben verbindlich umgesetzt – auch bei Ihrer Sparkasse.
Mit der Echtzeitüberweisung, auch Instant Payment genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Echtzeitüberweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder in der App Sparkasse beauftragt werden, sondern zum Beispiel auch über das Selbstbedienungs-Terminal in der Filiale. Je nach Verfahren können Sie Echtzeitüberweisungen auch als minutengenaue Daueraufträge und Terminüberweisungen einreichen.
Ihre Aufträge werden jederzeit und ohne zusätzliche Kosten ausgeführt. Die neue Empfängerüberprüfung für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Daueraufträge schafft mehr Sicherheit. Vor Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name der angegebenen Empfängerin oder des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt.
Ab dem 5. Oktober 2025 wird bei Überweisungen automatisch geprüft, ob der Name der Empfängerin oder des Empfängers zur angegebenen IBAN passt. Das gilt für SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträge und Terminüberweisungen. Diese Prüfung hilft, Zahlendreher, falsche Angaben und Betrug zu vermeiden. Die Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden.
Folgende Rückmeldungen sind möglich:
Nach der Prüfung entscheiden Zahlerinnen und Zahler selbst, ob die Zahlung freigegeben wird. Bei einer Abweichung haftet die Sparkasse nicht für eine Fehlüberweisung.
Stimmen Name und IBAN vollständig überein, wird das in den Auftragsdetails angezeigt. Die Empfängerüberprüfung erfolgt nicht bei allen Zahlungen. Zum Beispiel ist keine Prüfung möglich bei Überweisungen an ein Sparkonto oder ein Kreditkonto. In diesen Fällen erfolgt ein entsprechender Hinweis.
Mit der Umsetzung der neuen Regelungen werden neue Funktionalitäten eingeführt – beispielsweise die Empfängerüberprüfung sowie Daueraufträge und Terminüberweisungen in Echtzeit. Diese neuen Funktionen erfordern auch Anpassungen an den von Ihnen genutzten Apps und Anwendungen.
Die von Ihrer Sparkasse angebotenen Apps und Softwarelösungen – wie die App „Sparkasse“ und StarMoney – werden rechtzeitig mit allen notwendigen Aktualisierungen versorgt. Wenn Sie eine Anwendung anderer Herstellerinnen oder anderer Hersteller nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum 05.10.2025 die aktuelle Version der App Sparkasse auf Ihrem Endgerät nutzen. Beachten Sie, dass mit älteren Versionen der App ab diesem Zeitpunkt keine Überweisungen mit Empfängerüberprüfung mehr eingereicht werden können.
Als Privatkundin oder Privatkunde profitieren Sie von schnelleren Zahlungen (innerhalb von 10 Sekunden), mehr Transparenz und zusätzlicher Sicherheit durch eine IBAN-Namensprüfung. Die Nutzung von Echtzeitüberweisungen ist freiwillig – klassische Überweisungen bleiben weiterhin möglich, durchlaufen zukünftig aber die Empfängerüberprüfung.
Für Privatkundinnen und Privatkunden ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend durchzuführen, sie kann nicht ausgeschaltet werden.
Im Online-Banking können Sie sich jederzeit über Ihre Umsatzanzeige oder den Echtzeitüberweisungswecker über den Status Ihrer Echtzeitüberweisung informieren. Haben Sie noch keinen Echtzeitüberweisungswecker gestellt, können Sie das gleich hier erledigen.
Falls Ihre Echtzeitüberweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden ausgeführt werden kann, wird der Betrag automatisch auf Ihr Konto zurückgebucht. Bitte warten Sie mit einer erneuten Überweisung an dieselbe Empfängerin oder denselben Empfänger etwas ab, da es in seltenen Fällen zu einer nachträglichen Belastung kommen kann.
Ja, die Empfängerüberprüfung ist grundsätzlich auch bei einer Überweisung auf eigene Konten bei der Sparkasse oder einer anderen Bank verpflichtend. Ausnahmen gelten jedoch für Konten, die keine Girokonten sind, zum Beispiel Festgeld-
oder Sparkonten.
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