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So funktioniert´s

Hilfe finden. Den Alltag genießen.

Profitieren Sie vom neuen Alltagshelfer Karla

Wer wünscht sich nicht manchmal Unterstützung im Alltag – sei es im Haushalt, im Garten oder beim Thema Pflege?

Einfach und übersichtlich: Bei uns finden Sie eine Vielzahl passender, regionaler Dienstleistungsangebote. Sie geben ein, wobei Sie Hilfe benötigen und können in Ruhe die Angebote vergleichen. Anschließend wählen Sie Ihren Wunschtermin.

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Mo-Fr: 8:30-20:00 Uhr, Sa: 9:00-14:00 Uhr 03834 55 77 888
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Vorteile

Ihre Karla Vorteile

Einfach und sicher

Sie buchen Ihre Wunschleistung zum Wunschtermin und werden bestmöglich im Alltag unterstützt.

Geprüft und vertrauenswürdig

Unsere Partner haben wir sorgfältig geprüft. Sie stehen für professionelle und hochwertige Dienstleistungen.

Zuverlässig und fair

Als Teil der Sparkassen-Finanzgruppe ist uns Ihre Sicherheit besonders wichtig. Der Karla-Käuferschutz sorgt dafür.

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Käuferschutz

Karla Käuferschutz

So funktioniert der Karla-Käuferschutz

Alle Dienstleister sind vorab geprüft. Das garantiert Zuverlässigkeit. Besondere Sicherheit bietet Ihnen unser Karla Käuferschutz. Wenn Sie eine Dienstleistung buchen, landet Ihr Geld zunächst auf einem Treuhandkonto. Erst nachdem der Auftrag vollständig erledigt wurde, wird das Geld an den Dienstleister ausgezahlt. Das Karla Käuferschutzsiegel zeigt Ihnen, bei welchen Dienstleistern der Käuferschutz gilt.

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Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

Dies sind die allgemeinen Teilnahmebedingungen (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“) für das Gewinnspiel anlässlich der Markteintrittskampagne der Alltagshelferplattform Karla (nachfolgend „das Gewinnspiel“) veranstaltet von der Sparkasse Vorpommern (nachfolgend „der Veranstalter“). Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmerdiese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren jeweiliger Tochtergesellschaften sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jede Person kann nur einmal an der Verlosung teilnehmen.

3. Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am 07.03.2025 um 0:01Uhr und endet am 30.04.2025 um 23:59 Uhr.

4. Teilnahme

Der Veranstalter lost unter allen bis zum 30.04.2025 eingegangenen Registrierungen die Gewinne aus. Die Gewinner werden in der 20. Kalenderwoche nach dem Zufallsprinzip unter Ausschluss des Rechtsweges ermittelt und per Telefon, E-Mail oder Post benachrichtigt.

5. Gewinne 

Die Art und Anzahl der Gewinne sowie deren Wert werden in der Gewinnspielbeschreibung festgelegt. Verlost werden insgesamt 20 x 100 € Wunschgutscheine.

Eine Barauszahlung der Gewinne und ein Umtausch der Gewinne sind ausgeschlossen.

6. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene
Daten der Teilnehmer ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels. Die
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur
Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler,
Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen
Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten,
Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen
können, es sei denn, solche Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
des Veranstalters zurückzuführen.

8. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Kontakt

Bei Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel wenden Sie sich bitte an die Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489 Greifswald.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen
unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahmebeginn unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmungen treten geeignete Regelungen, die dem Zweck der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommen.

Stand: 04.03.2025

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