Wer viel schafft, muss sich auch mal ausruhen. Mit der S-BasisRente schaffen Sie sich ein „Finanzkissen“ für die Zukunft. Wichtig zum Beispiel, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind und keinen gesetzlichen Rentenanspruch haben.
Zahlen Sie ab sofort einen Teil Ihres Einkommens in die S-BasisRente ein – und Sie können gleich viel entspannter nach vorne schauen.
Und wenn Sie schon bald in den Ruhestand gehen möchten: Die S-BasisRente eignet sich auch, um Einmalbeiträge in eine lebenslange, geförderte Altersvorsorge umzuwandeln. Gerne informiert Sie Ihr Berater über die Details.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Sparkassen-BasisRente können steuermindernd abgesetzt werden. Im Jahr 2019 sind das 88 Prozent der jährlichen Beitragssumme von maximal 24.305 Euro (Ledige) bzw. 48.610 Euro (Verheiratete). Bis ins Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz jährlich um 2 Prozent auf 100 Prozent. Die aus dieser Altersvorsorge erzielten Alterseinkünfte unterliegen der gleichen Besteuerung wie die gesetzliche Rentenzahlungen.
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